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   BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 1064/94   

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https://dejure.org/1995,1622
BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 1064/94 (https://dejure.org/1995,1622)
BAG, Entscheidung vom 07.11.1995 - 3 AZR 1064/94 (https://dejure.org/1995,1622)
BAG, Entscheidung vom 07. November 1995 - 3 AZR 1064/94 (https://dejure.org/1995,1622)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichbehandlung beim tariflichen Übergangsgeld

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EG-Vertrag Art. 119; GG Art. 3 Abs. 2, Abs. 3; SGB VI §§ 36, 39
    Tarifliches Übergangsgeld: Gleichbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2118 (Ls.)
  • NZA 1996, 653
  • NJ 1996, 273
  • FamRZ 1996, 729 (Ls.)
  • BB 1996, 436
  • BB 1997, 264
  • DB 1996, 941
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 27.06.1990 - C-33/89

    Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg

    Auszug aus BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 1064/94
    Übergangsgeld, das dem Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis gewährt wird, stellt eine Art aufgeschobenes Entgelt dar, auf das der Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsverhältnisses Anspruch hat, das ihm aber erst bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird, um ihm die Anpassung an die dadurch entstandenen neuen Umstände zu erleichtern (EuGH Urteil vom 27. Juni 1990 - Rs C-33/89 - "Kowalska", EAS EG-Vertrag Art. 119 Nr. 19 = AP Nr. 21 zu Art. 119 EWG-Vertrag; ebenso im Zusammenhang mit § 33 SchwBeschG zu § 62 BAT: BAGE 26, 338 = AP Nr. 1 zu § 33 SchwBeschG 1961, mit Anm. Crisolli).

    Es muß eine "Anpassung nach oben" erfolgen (ebenso für das Übergangsgeld bei Teilzeitkräften nach § 62 BAT a.F.: EuGH Urteil vom 27. Juni 1990 - Rs C-33/89 - "Kowalska", EAS EG-Vertrag Art. 119 Nr. 19 = AP Nr. 21 zu Art. 119 EWG-Vertrag).

  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

    Auszug aus BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 1064/94
    § 36 FTV greift nicht nur die nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für sich schon europarechtswidrige (EuGH Urteil vom 17. Mai 1990 - Rs C-262/88 - "Barber", EuGH Slg. 1990, 1889 = EAS EG-Vertrag Art. 119 Nr. 18 = AP Nr. 20 zu Art. 119 EWG-Vertrag) gesetzliche Differenzierung auf.
  • BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82

    Altersruhegeld

    Auszug aus BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 1064/94
    Das Landesarbeitsgericht hat seinen gegenteiligen Standpunkt im wesentlichen gestützt auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Januar 1987 (BVerfGE 74, 163 = AP Nr. 3 zu § 25 AVG = EzA Art. 3 GG Nr. 22 mit Anm. Schlachter).
  • EuGH, 14.12.1993 - C-110/91

    Moroni / Collo

    Auszug aus BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 1064/94
    Er hat eine geschlechtsbezogene Ungleichbehandlung beim Entgelt auch dann als europarechtswidrig angesehen, wenn sie an eine differenzierende nationale gesetzliche Regelung zum Rentenzugangsalter anknüpfte, die dem Ausgleich biographischer Nachteile zu dienen bestimmt war (EuGH Urteil vom 14. Dezember 1993 - Rs C-110/91 - "Moroni", EAS EG-Vertrag Art. 119 Nr. 26 = AP Nr. 16 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung).
  • BAG, 30.10.1974 - 4 AZR 41/74

    Zu den nach BAT zu zahlenden Übergangsgelder

    Auszug aus BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 1064/94
    Übergangsgeld, das dem Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis gewährt wird, stellt eine Art aufgeschobenes Entgelt dar, auf das der Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsverhältnisses Anspruch hat, das ihm aber erst bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird, um ihm die Anpassung an die dadurch entstandenen neuen Umstände zu erleichtern (EuGH Urteil vom 27. Juni 1990 - Rs C-33/89 - "Kowalska", EAS EG-Vertrag Art. 119 Nr. 19 = AP Nr. 21 zu Art. 119 EWG-Vertrag; ebenso im Zusammenhang mit § 33 SchwBeschG zu § 62 BAT: BAGE 26, 338 = AP Nr. 1 zu § 33 SchwBeschG 1961, mit Anm. Crisolli).
  • BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 752/95

    Gleichheitsverstoß durch Tarifvertragsparteien - Zuschuß zum Kurzarbeitergeld an

    Dabei ging es um den Ausschluß unterhälftig Teilzeitbeschäftigter aus der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (Senatsurteile vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 16. Januar 1996 - 3 AZR 767/94 - AP Nr. 222 zu Art. 3 GG; vom 27. Februar 1996 - 3 AZR 886/94 - NZA 1996, 992, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 12. März 1996 - 3 AZR 993/94 - NZA 1996, 939), um den tarifvertraglich nicht vorgesehenen Anspruch auf Zuschuß zum Kurzarbeitergeld für solche Arbeitnehmer, die demnächst aufgrund eines Aufhebungsvertrages aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden (Senatsurteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 870/94 - AP Nr. 138 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie) sowie um einen Ausschluß männlicher Arbeitnehmer vom Bezug von Übergangsgeld, die bereits nach Vollendung des 63. Lebensjahres in den gesetzlichen Ruhestand wechselten, während weibliche Arbeitnehmer einen solchen Anspruch behielten, wenn sie bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres die gesetzliche Rente in Anspruch nahmen (Urteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 1064/94 - AP Nr. 71 zu Art. 119 EWG-Vertrag).

    Soweit ein Verstoß gegen das spezielle Diskriminierungsverbot des Art. 119 EG-Vertrag festgestellt wurde, ergab sich diese Rechtsfolge ohne weiteres aus dem Schutzzweck der Diskriminierungsverbote (Senatsurteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 1064/94 - AP Nr. 71 zu Art. 119 EWG-Vertrag, zu III der Gründe).

  • LAG Hamburg, 11.06.1999 - 3 Sa 14/99

    Gleichbehandlung von Teilzeitkräften

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  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 530/06

    Einführung eines versicherungsmathematischen Abschlags nur für Männer nach dem

    Darauf hat der Senat bereits im Urteil vom 7. November 1995 (- 3 AZR 1064/94 - zu II 2 d der Gründe, AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 71 = EzA EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 32) hingewiesen.
  • LAG Hamm, 20.11.2001 - 6 Sa 924/00

    Höhe einer vorzeitigen Altersleistung; Altersrente für Schwerbehinderte;

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  • LAG Hamm, 09.04.1998 - 16 Sa 726/96

    Klage eines schwerbehinderten Arbeitnehmers (ziviler Bediensteter bei den

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